Damit Sie sich in einer Psychotherapie öffnen können, braucht es Vertrauen.
Oftmals müssen wir uns überwinden Themen auszusprechen, über die wir nie gesprochen haben und die uns oft unangenehm sind. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Sie entscheiden worüber Sie reden möchten und dass Sie keinesfalls verpflichtet sind auf Fragen zu antworten, über die Sie nicht sprechen möchten.
Die therapeutische Beziehung ist ein Prozess, bei welchem sich Vertrauen zu Ihrem/Ihrer PsychotherapeutIn entwickeln darf und für welche Sie sich Zeit lassen können.
Es braucht einen vollkommen sicheren Raum, damit Sie sich mit Ihrer individuellen Geschichte und Ihren Gefühlen öffnen können und hierfür müssen Sie sich mit Ihrem/Ihrer PsychotherapeutIn wohl fühlen.
PsychotherapeutInnen sind, sowie alle Gesundheitsberufe, gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dieses Gesetz ist gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 351/1990 geregelt.
Neben der gesetzlichen Pflicht zur Diskretion ist es gut zu wissen, dass Unvoreingenommenheit bei PsychotherapeutInnen an höchster Stelle steht und somit ein sicherer Raum entstehen kann, indem Sie sich mit allen Gedanken, Gefühlen und Vorstellungen öffnen können.
Die einzige Ausnahme für die Entbindung der Verschwiegenheitspflicht besteht im Falle einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung.